Rheinischer Provinziallandtag

Düsseldorf
Düsseldorf

[Rheinland, 1823/24] Der Landtag in Düsseldorf, das klingt vertraut. Doch zur Zeit der Restauration konnte der Landtag nur beraten, die Entscheidungen traf König Friedrich Wilhelm III. in Berlin.

Während der Befreiungskriege gegen Napoleon hatte Friedrich Wilhelm III. von Preußen seinem Volk eine Verfassung versprochen. Zudem gab es den Artikel 13 der Bundesakte. Dort stand, dass alle Bundesstaaten eine Verfassung bekommen und das Volk durch seine Stände vertreten werden sollte. Die Bundesakte war das Gründungsdokuments des Deutschen Bundes. und auch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen hatte es unterschrieben. Trotz aller Skepsis hoffte auch Hubert, dass der König sein Versprechen halten würde.

Die „Kronprinzenkommission“

Friedrich Wilhelm III. hatte eine Kommission unter Leitung des Kronprinzen Friedrich Wilhelm eingesetzt. Der begrüßte die Restaurationspolitik Metternich, setzte sich für die althergebrachten Ständevertreter ein und sprach sich gegen die Reformvorschläge Hardenbergs aus. „Ein bisschen kann ich ihn ja verstehen“, dachte Hubert, „als die Königsfamilie vor Napoleon nach Memel fliehen musste, war er elf. Gut behütet und liebevoll umsorgt aufgewachsen, muss es für ihn schlimm gewesen sein. Es ist verständlich, dass er so etwas nicht mehr erleben möchte, Aber es ist völlig falsch, dass er nun die Zeit zurückdrehen will.“

Doch eben dahin ging die Empfehlung der „Kronprinzenkommission“, und der König folgte ihr. Er verfügte die Einrichtung eines rheinischen Provinziallandtags, in dem wie seit jeher Rittergutsbesitzer, Stadtbürger und Bauern sitzen sollten. Der Landtag sollte – in geheimer Verhandlung! – Gesetzesentwürfe und Petitionen beraten und Vorschläge machen. Die Entscheidungen aber würden König Friedrich Wilhelm III. und seine Regierung in Berlin treffen.

Enttäuschung

Hubert war enttäuscht. Das war nicht die erhoffte Beteiligung der Bürger am politischen Geschehen. Im Gegenteil, Friedrich Wilhelm III. hatte das Verfassungsversprechen gebrochen. Außerdem passte die Zusammensetzung des neuen Provinziallandtags nicht auf die Wirklichkeit in den Rheinlanden. Schließlich waren in der Franzosenzeit die Privilegien der alten Stände Adel und Geistlichkeit abgeschafft worden, und der Code Civil garantierte allen Bürgern Gleichheit vor dem Gesetz. Zudem gab es längst Gewerbefreiheit, auch auf dem Land hatten sich Gewerbe angesiedelt und so unterschied man auch verwaltungsmäßig nicht mehr zwischen Stadt und Land. Daher hätten Fabrikanten, Kaufleute und Gelehrte die Rheinlande besser vertreten können.

Doch das verstand König Friedrich Wilhelm nicht. Auch nicht, dass der Wunsch nach staatsbürgerlichen Freiheiten kein Floh war, den die Franzosen seinen neuen Untertanen ins Ohr gesetzt hatten. Die Rheinländer waren stolz auf ihre lange Geschichte, ihre Vorfahren waren Bürger des Römischen Weltreiches und stolze Einwohner der Kurfürstenstädte und herzoglichen Residenzen gewesen. Dabei waren sie in ihrer Mehrheit noch nicht einmal für eine Republik, sondern für eine konstitutionelle Monarchie.

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