10.000 Taler für den Drachenfels

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Drachenfels
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Drachenfels

[1831/32, Rheinprovinz] Der erbitterte Rechtsstreit mit den Steinhauern um die Kuppe des Drachenfels dauerte an, und ging schließlich bis hinauf zu König Friedrich Wilhelm III. in Berlin.

König Friedrich Wilhelm III. muss entscheiden

Jetzt kam der Fall auf den Schreibtisch König Friedrich Wilhelms III. in Berlin. Am 23. Mai 1829 erließ er eine Kabinettsorder: Der preußische Staat sollte das Eigentum am Drachenfels mit seiner Ruine erwerben, dazu sollten Kaufverhandlungen mit der Steinhauer-Gewerkschaft geführt werden, wofür er 10.000 Taler bewilligte. Sollten die Verhandlungen zu keiner Einigung führen, würde das Enteignungsverfahren nach geltendem Recht eingeleitet.

Der Preußische Staat wird Eigentümer

Tatsächlich scheiterten die Verhandlungen, daher ordnete der König am 3. Dezember 1830 die Durchführung des Enteignungsverfahrens an. Am 15. März 1831 erklärte das Landgericht Köln die preußische Regierung zur Eigentümerin der Bergkuppe des Drachenfelses.

Dagegen legte die Steinhauer-Gewerkschaft Rechtsmittel ein, zugleich wandte sie sich am 1. Mai 1831 und im November 1831 mit Beschwerden direkt an den König. Sie schilderte den Fall aus ihrer Sicht und erinnerte daran, dass die preußische Regierung das Kaufangebot des Bürgermeisters Schaefer über ein Jahr lang unbeantwortet gelassen hatte. Erst jetzt, nachdem die Gewerkschaft den Kaufpreis gezahlt und hohe Investitionen gemacht habe, ginge man mit voller Wucht des Gesetzes gegen sie vor.

Zudem sei ihre Seite bewusst verzerrt dargestellt, argumentierte die Steinhauer-Gewerkschaft. Sie habe keinen unangemessen hohen Preis verlangt, sie wollte die Ruine nicht zerstören und die Sicherheit sei nicht gefährdet. Die offiziellen Stellen hätten diese Sache nur so hochgespielt, weil sie sich nicht trauten, ihr eigentliches Anliegen, die „conservation der Ruine“ beim Namen zu nennen. Dieser Appell an den Gerechtigkeitssinn des Königs saß, und Friedrich Wilhelm III. war ein sehr gründlich arbeitender Herrscher. Er ordnete eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage an, und zweimal musste der Innenminister ihm ausführlich Bericht erstatten.

Schließlich bestätigte Friedrich Wilhelm III. am 5. Mai 1832 seine Kabinettsorder vom 23. Mai 1829: das Verbot der Steinbrüche blieb, das Enteignungverfahren wurde fortgesetzt. Der König bot der Steinhauer-Gewerkschaft eine angemessene Entschädigung an. Damit war der Drachenfels gerettet.

Anni und Jean

Wenige Tage später heirateten Anni und Jean. Am Abend gingen sie zusammen ans Rheinufer am Südende des Städtchens, wo Anni als kleines Mädchen den Kronprinzen erwartet hatten. Nun schauten sie hinauf zum Drachenfels, prosteten sich zu und ließen den Prinzen hochleben, der sich so für den Drachenfels eingesetzt hatte. „Ende gut, alles gut“, dachte auch Oma Limbach, „jedenfalls fast alles. Vielleicht würde der Kronprinz als Herrscher ja weniger restriktiv sein als sein Vater.“

Einige glückliche Jahre gingen ins Land. Wegen der Höhe der Entschädigung für die Steinhauer wurde noch eine Weile vor dem Landgericht Köln gestritten, bis am 26. April 1836 endlich doch ein regulärer Kaufvertrag geschlossen wurde. 10.000 Taler hatte der preußische Staat bezahlt.

Anni und Jean bekamen zwei Kinder den Sohn Hans, dann das Töchterchen Sophie. Oma Limbach hatte die Geburt ihrer beiden Urenkel noch erlebt, hatte sie oft in ihren Armen gehalten und gemeinsam mit Enkelin Anni die herrlichen Taufkleidchen für sie entworfen. Anni würde ihre kleine Werkstatt fortführen, und vielleicht würden ihre Kinder oft um sie herum sein, so wie Anni als Kind. Es war alles gut.

Wenig später verstarb Oma Limbach friedlich im Kreis ihrer Lieben, tief betrauert von allen.

Eine ausführliche Darstellung finden Sie bei:
Winfried Biesing, Drachenfelser Chronik, Geschichte eines Berges, seiner Burg und seiner Burggrafen. Bonn und Köln, 1980. Das Siebengebirge, Natur, Landschaft, Kultur, Köln 2002

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