König von Gottes Gnaden

Friedrich Wilhelm IV., Berlin
Friedrich Wilhelm IV., Berlin

[Königreich Preußen, 1847] Seit einigen Jahren regierte König Friedrich Wilhelm IV. Als Kronprinz war er am Rhein gewesen, und  mit Stolzenfels hatte er sogar ein Schloss dort. Viele setzen ihre Hoffnungen auf ihn.

Ein Hoffnungsträger?

Der neuen König ließ „Demagogen“ frei und rehabilitierte den ehemaligen Bonner Professor Ernst Moritz Arndt. Er begnadigte sogar den Kölner Erzbischof Droste zu Vischering, den sein Vater Friedrich Wilhelm III. nach einem üblen Streit über die religiöse Erziehung von Kindern aus Mischehen inhaftiert hatte. Der neue König schien bereit, auf die Katholiken zuzugehen.

Doch er war tief durchdrungen vom Gottesgnadentum. Er glaubte voll und ganz daran, dass ihm seine Macht und seine Aufgabe als König allein von Gott übertragen waren.

Der vereinigte Landtag

Dann kam König Friedrich Wilhelm IV. in die Bredouille. Die Krone brauchte Geld, vor allem für den Bau der Ostbahn von Berlin bis Königsberg. Doch nach preußischem Recht konnten neue Staatsschulden nur dann aufgenommen werden, wenn sie von den „Reichsständen“ mit garantiert würden. Der König musste ihre Zustimmung einholen, wollte aber kein Fußbreit mehr Macht abgeben als unbedingt nötig; zur Einführung einer gewählten Volksvertretung sollte es auf keinen Fall kommen.

1847 berief Friedrich Wilhelm IV. alle preußischen Provinzialstände zu einem Vereinigten Landtag zusammen. In den Provinziallandtagen saßen Adlige, Großbauern und städtische Grundbesitzer, nicht aber Vertreter der Landbevölkerung und der einfachen Leute in den Städten. Das war ein durchsichtiges Manöver, daher wollten viele den Vereinigten Landtag schon boykottierten. Schließlich setzte sich die pragmatische Linie der rheinischen Abgeordneten durch: man konnte ja zusammenkommen, verhandeln und so von innen heraus zu einem echten Parlament werden.

Anfang April 1847 trat der Vereinigte Landtag zusammen. Bereits in seiner Thronrede zur Eröffnung des Landtages am 11. April 1847 im Berliner Schlosses brüskierte Friedrich Wilhelm IV. die Abgeordneten. „Es drängt mich zu einer feierlichen Erklärung“, sagte er, „dass es keiner Macht der Erde jemals gelingen soll, Mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere Wahrheit so mächtig machende Verhältniß zwischen Fürst und Volk in ein conventionelles, constitutionelles zu wandeln, und dass ich es nun und nimmermehr zugeben werde, dass sich zwischen unseren Herr Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte, heilige Treue zu ersetzen.“

Der König über die Abgeordneten

Dann sprach er über die Rolle der Abgeordneten. „Das aber ist ihr Beruf nicht: Meinungen zu repräsentieren, Zeit- und Schulmeinungen zur Geltung bringen zu wollen. Das ist völlig undeutsch und obendrein völlig unpraktisch (..) denn es führt nothwendig zu unlösbaren Konflikten mit der Krone, welche nach dem Gesetze Gottes und des Landes und nach eigener Bestimmung herrschen soll, aber nicht nach dem Willen von Majoritäten regieren kann und darf (..)“.

Damit war das Porzellan zerschlagen, noch bevor man in die Tagesordnung eingetreten war. Obwohl die meisten Abgeordneten für das Ostbahn-Projekt waren, wurde der Antrag abgelehnt, denn Krone und Regierung zeigten keine Entgegenkommen bei so wichtigen Punkten wie der effektiven Kontrolle der Staatsfinanzen und regelmäßigen Sitzungsperioden. Schon im Juni 1847 wurde der Vereinigte Landtag aufgelöst.

Aber auch der König und seine Umgebung hatten sich verrechnet, denn sie unterschätzten die Macht der Presse. Die Zeitungen berichteten über die Debatten im Vereinigten Landtag. So brachten sie die Argumente Camphausens, Vinckes, Beckeraths, Hansemanns und anderer liberaler Führer in die breite Öffentlichkeit, ließ sie so an deren Kampf um eine echte Parlamentsarbeit teilhaben. Umso größer war bei vielen Menschen die Enttäuschung und Unzufriedenheit, als König Friedrich Wilhelm IV. die Versammlung „ungnädig“ entließ.

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